Grundsätzlich geht es in erster Linie nicht um die Arzneimittel oder Methoden, die in der alternativen Heilkunde benützt oder angewandt werden. Die Sicht auf die Dinge ist ausschlaggebend. Die moderne Medizindiagnostik hat schon lange die Hintergründe der oft als Scharlatanerie abgetanen alten Heilphilosophie erkannt.
Aus einem entsprechenden Behandlungsansatz ergeben sich auch die jeweiligen Medikamente, die, weil sie natürlich sind, dem Organismus weniger schaden, als es pharmakologische Industrieprodukte tun. Auch ergibt sich bei der Behandlung mit Naturheilprodukten oft ein erstaunlicher Geldersparnisfaktor. Diese Vorteile für den Patienten sieht die moderne Medizin, die ja durchaus aufgeschlossen ist, gegenüber neuen oder neu belebten Behandlungsmethoden, die Erfolg zeitigen, natürlich auch. Ebenso wie die Pharmaindustrie diese kostengünstige Alternative mit ein wenig Bauchgrimmen beobachtet. Nicht von Ungefähr kommen also Anfeindungen und Hetzkampagnen, Verleumdungen und Verunglimpfungen von alternativer Heildiagnostik. Die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten war immer schon eine durchaus gewinnbringende Angelegenheit. Die Gesundheit ist dem Geldbeutel am nächsten, sagten, nicht umsonst, die Kurpfuscher, die gefärbte Wässerlein für jedes Gebrechen verkauften. Womit sie den Homöopathen unserer Zeit gleichen, könnte man kritisch bemerken. Doch hat Homöopathie und die Gabe von Placebos nur über eine sehr fiktive Schiene mit der wirklichen Naturheilkunde, will speziell heißen der Kräuterkunde, zu tun.
Alternative, alte Heilmittel waren immer schon wirkungsvoll und werden in unseren Tagen wieder neu entdeckt. Dass ein Weidenrindenaufguss Fieber senkt, wusste man schon zu Christus Zeiten. Dass der Wirkstoff Aspirin daran Schuld trägt, hat erst die Wissenschaft festgelegt. Doch, wie dem auch sei, die ganzheitliche Medizin hat heute Einlass in die moderne Auffassung von Ursachen und Wirkungen in der Tagesmedizin genommen.
- Heilmittel im deutschen Recht
- Heilmittel im österreichischen Recht
- Heilmittel im Schweiter Recht