Bei der Kündigung eines Kreditvertrages ist immer die Art der Vertragsvereinbarung entscheidend. So stellt sich die Frage, ob das Darlehen ein Verbraucherdarlehen ist oder nicht, ob der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt, ob es sich beim vereinbarten Zinssatz um einen variablen oder festen Zinssatz handelt, welche Kündigungsrechte vertraglich festgelegt sind. Für Kündigungen gelten ganz allgemein die gesetzlichen Vorschriften, die am Tag der Kündigung rechtskräftig waren. Die gesetzlichen Richtlinien können durch Sondervereinbarungen erweitert werden. Ein Verbraucherdarlehen, das vom Kreditnehmer gekündigt wird, gilt weiterhin als nicht gekündigt in allen Konsequenzen, wenn der Kreditnehmer das erhaltene Darlehen nicht spätestens zwei Wochen nach der erfolgten Kündigung an den Kreditgeber zurückgezahlt hat. Dispositions- und Kontokorrentkredite kann die Bank jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Bank hat jedoch die Pflicht, dem Kunden zu ermöglichen, die Bank zu wechseln.
Bei Ratenzahlungskrediten mit einem flexiblen Zinssatz ist es möglich, wenn man als Kreditnehmer eine dreimonatige Kündigungsfrist einhält, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Ein Darlehen mit Zinsfestschreibung hingegen kann erst nach einem Zeitraum von zehn Jahren gekündigt werden, oder wenn die Zinsbindung zu Ende gegangen ist, wobei ebenfalls die sechsmonatige Kündigungsfrist zu beachten ist. Bei Immobiliendarlehen gilt seit 2008 eine strengere Regelung, was die Kündigung eines Bau- oder Immobilienkredites angeht. Das Risikobegrenzungsgesetz hat die Kündigung seitens des Kreditgebers stark erschwert.
Alle Kreditverträge, egal ob Kredite mit Schufa oder ohne Beteiligung derselben, können zu jedem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt oder in gegenseitigem Einvernehmen zum Erlöschen kommen. Die Kündigung des Kredites stellt im rechtlichen Sinn eine Willenserklärung von Kreditnehmer oder Kreditgeber dar. In bestimmten Fällen, zumeist in Zusammenhang mit Zinstilgungsvereinbarungen, kann es zu einer Vorfälligkeitsentschädigung kommen. Der Begriff Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet die Summe, die vom Kreditnehmer bezahlt werden muss wenn er einen Vertrag während der sogenannten Zinsfestschreibungszeit kündigt. Auch, wenn die Kreditsumme noch nicht ausgezahlt ist, wird ein Entgelt fällig, dies nennt sich dann aber Nichtabnahmeentschädigung. Diese fällt in der Regel so hoch aus, wie die Vorfälligkeitsentschädigung. Sieht sich die Bank gezwungen, den Kredit wegen Nichteinhaltung der vertraglichen Abmachungen zu kündigen, so wird ebenfalls eine Entschädigung fällig, die Bank kann einen Schadensersatzanspruch geltend machen.