Die Heilpraktikerin und der Heilpraktiker

Heilpraktiker sei ein Sammelbegriff für alle möglichen Sorten von Heilkundescharlatanen meinen die einen. Ein durchaus ehrenwerter Beruf, geregelt durch das Heilpraktikergesetz von 1939, das immer noch seine Gültigkeit hat, skandieren die anderen.

Der Beruf der Heilpraktikerin oder des Heilpraktikers findet seine Ursprünge kurz nach der Jahrhundertwende und hätte, wenn es nach der damaligen Reichsregierung gegangen wäre, um das Jahr 1939 herum, eben durch oben zitiertes Gesetz sein Ende finden sollen. Obwohl die Führung des Dritten Reiches gewissen esoterischen beziehungsweise kultischen Anwandlungen nicht abgetan war, hatte der Beruf des Naturheilarztes doch wenig mit der Ideologie der Nazis zu tun. So war geplant, durch eine Prüfung und entsprechende Gesetze den gerade neu erstandenen Berufsstand auszutrocknen. Unter dem Namen Heilpraktiker haben sich eine schier unübersichtliche Zahl von naturheilkundlichen Verfahren gesammelt, deren Aufzählung den Rahmen sprengen würde. Von craniosacraler Therapie über Feldenkraisarbeit oder Rückführung in ein früheres Leben findet sich wirklich alles, was sich irgendwie alternativ und medizinisch nennen könnte, unter der Bezeichnung Heilpraktik vereinigt.

Die Prüfung zum Heilpraktiker dient in ihrem ursprünglichen Sinn dazu, festzustellen, dass derjenige, der sich in Zukunft Heilpraktiker nennen möchte, keinen Schaden an der Bevölkerung ausrichten kann, also nicht gefährlich ist, keine Gefahr für die Volksgesundheit. In unseren Tagen heißt es in der Prüfung umfangreiches medizinisches Fachwissen zu beweisen, wobei ein ähnlich gearteter Beruf wie Krankenpfleger, medizinischer Fachangestellter durchaus von Vorteil sein kann. Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen und Zulassungsbedingungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich umfangreich und schwierig. Eine Ausbildungszeit von zwei Jahren an einer der freien Schulen wird deswegen dringend empfohlen.