Tipps zum Sparen beim KFZ Versicherungswechsel

Für alle Autofahrer gibt es im November eines jeden Jahres einen wichtigen Termin. Am 30.11 ist nämlich der Stichtag für alle, die ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen. Bis zu diesem Datum kann die Versicherung für den eigenen PKW ganz einfach gewechselt werden und das kann bares Geld wert sein. Damit ein Anbieterwechsel wirklich mehr Geld in der Kasse lässt, sollten vor der Kündigung aber einige Punkte geklärt werden.

Wie vergleiche ich Angebote richtig?

Da die Versicherungen jährlich die Typenklassen neu berechnen, kann auch eine vormals günstige Versicherung im kommenden Jahr teurer werden und nur wer bis zum 30.11. seine alte Versicherung schriftlich und per Einschreiben kündigt, kann im nächsten Jahr günstiger fahren. Um herauszufinden, ob das eigene Fahrzeug zu teuer versichert ist, muss natürlich ein Vergleich mit anderen Versicherungsgesellschaften gemacht werden. Online ist das kein Problem, denn im Netz haben die Anbieter meist eigene Webpräsenzen, auf denen auch Rechner zu finden sind. Sparen beim Versicherungswechsel ist also nicht schwierig, doch für einen optimalen Vergleich müssen bestimmte Daten zur Hand sein. Neben den Fahrzeugdaten gilt es auch die persönliche Schadensklasse zu ermitteln und sie ist auf dem letzten Schreiben der bisherigen Versicherung vermerkt. Zusätzlich werden Daten wie die Laufleistung per Jahr abgefragt und natürlich auch die Personendaten des Versicherungsnehmers. Stimmen alle Angaben, kann jeder Versicherungsrechner die günstigsten Angebote ermitteln. Einige Gesellschaften bieten ihren Neukunden auch an, den Versicherungswechsel selbst bei der bisherigen Versicherung zu melden und dann bleibt dem Fahrzeughalter sogar der lästige Papierkram erspart.

Sonderkündigungsrecht gilt auch nach dem Stichtag

In der Regel benachrichtigen die Versicherungen ihre Kunden Anfang November über Änderungen des Vertrags und dann gilt die Regelung mit dem Stichtag. Einige Gesellschaften informieren ihre Kunden allerdings erst im Januar über die neue Einstufung ihres Fahrzeugs. Dann kann ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden, da jegliche Tarifänderung zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht führt.